Forschungsprojekte
Projektleiter: Axel Adrian, Stephanie Evert
Mitarbeiter:
- Nathan Dykes
- Philipp Heinrich
- Michael Keuchen
- Thomas Proisl
- zahlreiche studentische Hilfskräfte
Beginn: April 2020
Ende: März 2022
Akronym: LeAK 1
Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)
Forschungsziel:
Es wurde ein Demonstrator zur automatischen Anonymisierung und halbautomatischen Pseudonymisierung entwickelt und Evaluiert. Es wurden insbesondere Urteile von Amtsgerichten im Wohnraummietrecht und Verkehrsrecht bearbeitet.
In Deutschland werden derzeit nur sehr wenige Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, vor allem weil sie mit großem Aufwand manuell anonymisiert werden müssen. Eine große Zahl rechtlich relevanter Dokumente ist jedoch für die Rechtspraxis und Rechtswissenschaft sowie für die Entwicklung digitaler Dienste in Wirtschaft, Politik und Verwaltung unverzichtbar. Damit große Mengen von Gerichtsentscheidungen zeit- und ressourceneffizient unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Verfügung gestellt werden können, sind automatisierte Verfahren zur Anonymisierung dieser Texte notwendig. Die so zur Verfügung gestellten Urteile könnten z.B. als Trainingsdaten für die Entwicklung von Verfahren auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden, die die Arbeit von Gerichten und Behörden in Zukunft erleichtern.
Der Einsatz von rechtsgebietsspezifischen Softwarelösungen zur automatischen Anonymisierung von Gerichtsurteilen ist ein Novum im Bereich E-Justice und Legal Tech. Pionierarbeit wird in dem Projekt auch geleistet, indem erstmals Ergebnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten systematisch zusammengeführt und Gerichtsurteile umfassend anonymisiert und pseudonymisiert werden. Damit werden dringend benötigte Daten für die digitale Transformation von Prozessen in staatlichen Institutionen in großem Umfang verfügbar gemacht. Darüber hinaus profitieren nicht nur die privatwirtschaftliche Legal-Tech-Community und bestehende Start-ups von der großen Datenbasis an anonymisierten und pseudonymisierten Urteilen, sondern auch die Digitalisierung von Staat und Verwaltung sowie die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt.
Weiterführende Links und Literatur:
Projektleiter: Axel Adrian, Stephanie Evert
Mitarbeiter:
- Philipp Heinrich
- Michael Keuchen
- zahlreiche studentische Hilfskräfte
Beginn: April 2023
Ende: März 2024
Akronym: LeAK 2
Finanzierung: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)
Forschungsziel:
Es wurde ein verbesserter Demonstrator zur automatischen Anonymisierung und halbautomatischen Pseudonymisierung entwickelt und Evaluiert. Es wurden insbesondere OLG-Urteile in Verkehrsunfall- bzw. Verkehrsversicherungssachen, sowie Banken- und Insolvenzsachen, Kapitalanlagesachen, Kostensachen und Schiedssachen untersucht. Des weiteren werden Deanonymisierungsexperimente durchgeführt und Usability-Studien für das selbstentwickelte User Interface.
In Deutschland werden derzeit nur sehr wenige Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, vor allem weil sie mit großem Aufwand manuell anonymisiert werden müssen. Eine große Zahl rechtlich relevanter Dokumente ist jedoch für die Rechtspraxis und Rechtswissenschaft sowie für die Entwicklung digitaler Dienste in Wirtschaft, Politik und Verwaltung unverzichtbar. Damit große Mengen von Gerichtsentscheidungen zeit- und ressourceneffizient unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Verfügung gestellt werden können, sind automatisierte Verfahren zur Anonymisierung dieser Texte notwendig. Die so zur Verfügung gestellten Urteile könnten z.B. als Trainingsdaten für die Entwicklung von Verfahren auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden, die die Arbeit von Gerichten und Behörden in Zukunft erleichtern.
Der Einsatz von rechtsgebietsspezifischen Softwarelösungen zur automatischen Anonymisierung von Gerichtsurteilen ist ein Novum im Bereich E-Justice und Legal Tech. Pionierarbeit wird in dem Projekt auch geleistet, indem erstmals Ergebnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten systematisch zusammengeführt und Gerichtsurteile umfassend anonymisiert und pseudonymisiert werden. Damit werden dringend benötigte Daten für die digitale Transformation von Prozessen in staatlichen Institutionen in großem Umfang verfügbar gemacht. Darüber hinaus profitieren nicht nur die privatwirtschaftliche Legal-Tech-Community und bestehende Start-ups von der großen Datenbasis an anonymisierten und pseudonymisierten Urteilen, sondern auch die Digitalisierung von Staat und Verwaltung sowie die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt.
Weiterführende Links und Literatur:
Projektleiter: Axel Adrian, Stephanie Evert
Mitarbeiter:
- Bao Minh Doan Dang
- Philipp Heinrich
- Michael Keuchen
- Melanie Rosa
- Julian Werner
- Leonardo Zilio
- zahlreiche studentische Hilfskräfte
Beginn: Dezember 2022
Ende: Dezember 2025
Akronym: AnGer
Finanzierung: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)
AnGer ist Teil des Forschungsclusters „Anonymisierung für einen sicheren Umgang mit Daten“ (https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/foerderung/bekanntmachungen/anonymisierung)
Forschungsziel:
Es werden die technischen Möglichkeiten zur automatischen Anonymisierung und Pseudonymisierung in einem sehr breiten Umfang erforscht und ein Demonstrator zur automatischen Anonymisierung und Pseudonymisierung entwickelt, mit dem Urteile verschiedenster Instanzen und verschiedenster Rechtsgebiete aus dem Zivilrecht verarbeitet werden können. Des Weiteren werden verschiedenste sonstige Experimente, wie insbesondere Deanonymisierungsexperimente durchgeführt.
In Deutschland werden derzeit nur sehr wenige Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, vor allem weil sie mit großem Aufwand manuell anonymisiert werden müssen. Eine große Zahl rechtlich relevanter Dokumente ist jedoch für die Rechtspraxis und Rechtswissenschaft sowie für die Entwicklung digitaler Dienste in Wirtschaft, Politik und Verwaltung unverzichtbar. Damit große Mengen von Gerichtsentscheidungen zeit- und ressourceneffizient unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Verfügung gestellt werden können, sind automatisierte Verfahren zur Anonymisierung dieser Texte notwendig. Die so zur Verfügung gestellten Urteile könnten z.B. als Trainingsdaten für die Entwicklung von Verfahren auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden, die die Arbeit von Gerichten und Behörden in Zukunft erleichtern.
Der Einsatz von rechtsgebietsspezifischen Softwarelösungen zur automatischen Anonymisierung von Gerichtsurteilen ist ein Novum im Bereich E-Justice und Legal Tech. Pionierarbeit wird in dem Projekt auch geleistet, indem erstmals Ergebnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten systematisch zusammengeführt und Gerichtsurteile umfassend anonymisiert und pseudonymisiert werden. Damit werden dringend benötigte Daten für die digitale Transformation von Prozessen in staatlichen Institutionen in großem Umfang verfügbar gemacht. Darüber hinaus profitieren nicht nur die privatwirtschaftliche Legal-Tech-Community und bestehende Start-ups von der großen Datenbasis an anonymisierten und pseudonymisierten Urteilen, sondern auch die Digitalisierung von Staat und Verwaltung sowie die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt.
Weiterführende Links und Literatur:
https://www.linguistik.phil.fau.de/projects/leak-anger/
https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/projekte/anger
Projektleiter: Axel Adrian, Stephanie Evert, Michael Kohlhase, Lutz Schröder, Andreas Maier
Mitarbeiter:
- Aurelius Adrian
- Anil Basaran
- Nathan Dykes
- Michael Gritz
- Merlin Humml
- Max Rapp
- Verena Stürmer
- studentische Hilfskräfte
Beginn: März 2024
Ende: Februar 2027
Akronym: DIREGA
Finanzierung: Bundesnotarkammer (BNotK), Bayerische Landesnotarkammer (LNotK), Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)
Forschungsziel:
Es handelt sich um ein multidisziplinäres Forschungsprojekt „Digitaler Registerassistent“ im Auftrag der Bundesnotarkammer und in Zusammenarbeit mit dem der Bayerischen Notarkammer und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Es geht um Grundlagenforschung im Bereich Recht und Informatik und insbesondere um Fragen, inwieweit mit Künstlicher Intelligenz (KI) juristische Entscheidungen maschinell unterstützt bzw. sogar automatisch getroffen werden können. Dabei sollen spezifische juristische Fragestellungen aus dem Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht in Zusammenhang mit verschiedenen Teildisziplinen der KI-Forschung untersucht werden.
Mit Hilfe sog. Korpus- und Computerlinguistik (NLP) werden z.B. natürlichsprachliche Texte in juristischen Dokumenten in maschinenlesbare Sprache transformiert und Informationen automatisch ausgelesen. Mit sog. symbolischer KI müssen z.B. juristische Argumentationen formalisiert sowie juristisches Fach- und Praxiswissen maschinell repräsentiert und Verfahren des maschinellen Schließens evaluiert werden. Durch Verfahren der Mustererkennung bzw. der sog. subsymbolischen KI sind z.B. juristisch relevante Trainingsdaten zu generieren. Mit Maschinen erzeugte Ergebnisse sind schließlich stets auf juristische Stimmigkeit hin zu evaluieren. Durch die Entwicklung eines Prototypen im Rahmen des Forschungsprojekt sollen grundlegende Erkenntnisse gewonnen werden, wie Recht durch Technik bzw. mittels hybrider KI-Systeme in Zukunft ausgelegt und angewendet werden kann.
Projektleiter: Aurelius Adrian, Axel Adrian, Timo Meinhof
Beginn: April 2019
Ende: offen
Finanzierung: eigene Mittel
Forschungsziel:
Es werden Tools für Rechtsdienstleistungsprozesse entwickelt, wie z.B. Vertragsentwurfsautomat, Geldwäschedokumetationstool, semantischer Volltext-Suchassistent, etc.