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Friedrich-Alexander-Universität Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
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Veranstaltungen

Aktuelle Veranstaltung WS 2022/23
Vorlesung zum Thema Recht durch Maschinen und Künstliche Intelligenz Vom Compliance Bot zum digitalen Assistenten für das Registergericht

Im Wintersemester wird Prof. Axel Adrian eine Vorlesung zum Thema Recht durch Maschinen und Künstliche Intelligenz Vom Compliance Bot zum digitalen Assistenten für das Registergericht halten. Die Vorlesung behandelt den Bereich „Recht durch Technik“ im Unterschied zu Fragen nach „Recht über Technik“.

Die Veranstaltung im WS 2022/23, findet immer online über Zoom (https://us02web.zoom.us/j/4962723955?pwd=eGNLeU1ueGs1aExMMTBQOS9PSEpmUT09) am Donnerstag 14-16 Uhr (c.t.), beginnend am 20.10.2022, statt. Eine Anmeldung über StudOn(https://www.studon.fau.de/crs4634484.html) ist von Vorteil.

Es wird um folgende Themen gehen, wobei auch Gastreferentinnen und Gastreferenten eingeladen wurden:

  • Legal-Tech – 20.10.2022
    e-Government und e-Justice (z.B. Grundbuch in der Blockchain) – 27.10.2022
  • KI im Recht (AI and Law) – 10.11.2022
  • Natural Language Processing/Computerlinguistik (z.B. Argumentationmining) von Prof. Dr. Stephanie Evert/Philipp Heinrich (FAU) – 17.11.2022
  • symbolische KI (z.B. Logik, maschinelles Schließen, formale Argumentationstheorie) von Prof. Dr. Alexander Steen (Uni Greifswald)/Max Rapp (FAU) – 24.11.2022
  • subsymbolische KI (z.B. Machinelearning, Deeplearning) von Dr. Thomas Proisl (BAMF, Nürnberg) – 1.12.2022
  • unser Tool zur automatischen Entwurfserstellung von Bauträgerverträgen im Notariat mit Aurelius Adrian (FAU) – 8.12.2022
  • unser Compliance Bot mit Rechtsanwältin Anabel Adrian, Nürnberg, Rechtsanwalt Martin Kurtze (Siemens Energy, Erlangen) – 15.12.2022
  • Tools bei Massenklagen vor Gericht in der Anwaltspraxis (z.B. Dieselgate)
    von Rechtsanwalt Dr. Philipp Steinrück und Dr. Christoph von Laufenberg (Latham & Watkins LLP, München) – 12.1.2023
  • Digitales Vertragsprüfungstool in der Industrierechtsabteilung
    von Rechtsanwalt Martin Kurtze (Siemens Energy, Erlangen) – 19.1.2023
  • unser Prototyp zur automatischen Anonymisierung von Gerichtsurteilen mit Prof. Dr. Stephanie Evert (FAU) – 26.1.2023
  • unser Forschungsprojekt „Digitaler Registerassistent“ mit Prof. Dr. Stephanie Evert, Prof. Dr. Michael Kohlhase, Prof. Dr. Lutz Schröder und Prof. Dr. Andreas Maier (FAU) – 2.2.2023

Allgemein geht es insbesondere um Fragen wie: Was ist dran an Legal-Tech? Was ist derzeit tatsächlich technisch schon möglich und was ist mehr dem Marketing geschuldet? Was wird in Kanzleien schon praktiziert? Welche Tätigkeiten werden von künftigen Juristen und Juristinnen und Informatikern und Informatikerinnen erwartet? Was können heutige Studierende dafür tun? Werden künftig Computerwissenschaftler und Computerwissenschaftlerinnen verstärkt Rechtsberatung übernehmen? Wird am Ende ein Richterautomat Fälle entscheiden? Sind Arbeitsplätze in Gefahr?

Die Vorlesung hat zum Ziel „Lust auf mehr“ zu machen und sowohl technisch Interessierten Einblick in das juristische Denken und in juristische Prozesse zu geben, sowie umgekehrt juristisch Interessierte neugierig auf Legal-Tech-Tools und computerwissenschaftliche Überlegungen zu machen.

Die vollständige Ankündigung finden Sie hier.

Vorlesung zu Legal AI

Weiterhin organisieren wir vom K.I. Park an der FAU zu Legal-Tech (weitere Informationen unter: https://www.legal-ai.rw.fau.de) eine Vorlesung, die über Semester angelegt ist. Für die erfolgreiche Teilnahme werden 5 ECTS vergeben und ein Zertifikat in Legal Tech vom K.I. Park Berlin ausgestellt. Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften und des A.I. Masters sowie an alle anderen Interessierten. 

Die Veranstaltung im ersten der beiden Semester, dem WS 2022/23, findet immer online über Zoom (https://fau.zoom.us/j/68900688078) am Donnerstag 18-20 Uhr (c.t.), beginnend am 20.10.2022, statt. Eine Anmeldung über StudOn(https://www.studon.fau.de/crs4684681_join.html) ist erforderlich.

In der Vorlesung werden die Studierenden in die Konzepte von AI sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen eingeführt und bekommen einen Überblick über die Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Recht, die aktuell schon möglich sind und in Zukunft vielleicht möglich werden. In der zweiten Vorlesungshälfte wird es Aufgabe der Studierenden sein, eine eigene Legal Tech Anwendung unter Begleitung der Dozenten zu entwickeln.

Sie können sich auch die folgenden iCalendar-Dateien (.ics) herunterladen und in Ihr Kalendersystem importieren:

Wöchentlich: https://fau.zoom.us/meeting/u5wkd-mupjMqHdyLGiHunrKPPT-cdEvzy-xU/ics?icsToken=98tyKu-gpzsqHNydsB6PR_M-HYigc-7xiFxfgqdEsDjsKzVdcCjGBtYPMbZaBsLJ

Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.

Letzte Veranstaltung SS 2022

Im Pro-/Seminar wird in den ersten vier Doppelstunden in die Themen eingeführt. Zunächst wird allgemein vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten und Argumentation funktionieren. Inhaltlich geht es dann um Themen sowohl aus der Rechtswissenschaft als auch aus der Logik bzw. der theoretischen Informatik. Dann sollen einerseits Fragen der Logik und der Subsumtion in der juristischen Methodenlehre und in der Rechtsanwendung untersucht werden. Anhand der juristischen Literatur können Studierende für spezifische Autoren klären, wie diese die Einsatz- und Leistungsfähigkeit von Logik in der Rechtsanwendung, insbesondere bei der Subsumtion, einschätzen und wo die Grenzen der Logik in der Rechtswissenschaft verortet werden. Andererseits soll aber auch untersucht werden, welche formalen Systeme in der Logik, bzw. theoretischen Informatik heute diskutiert werden, um juristische Normen zu formalisieren und welche Probleme es dabei gibt.

Gastreferent Herr Prof. Dr. Alexander Steen (Jun. Prof. für Informatik am Institut für Mathematik und Informatik der Universität Greifswald) wird uns – via Zoom – leicht verständlich Einblicke in aktuelle Fragen der Logik und der theoretischen Informatik in Bezug auf Herausforderungen der Rechtsanwendung geben. So hoffen wir auf eine wechselseitige Diskussion zwischen Studierenden der Rechtswissenschaften, der Informatik, der linguistischen Informatik, der Digital Humanities, der Philosophie, etc. Am Ende der vierten Doppelstunde werden dann die Themen vergeben, wie z.B.

  • Logik, Subsumtion und Justizsyllogismus der Rechtsanwendung nach der klassischen juristischen Methodenlehre
  • Der Justizsyllogismus und die Syllogistik nach Aristoteles
  • Subsumtion und Urteilskraft nach Kant
  • Subsumtion bei Hegel
  • Logische Studien zur Gesetzesanwendung von Engisch
  • Lege und Deduktion, Induktion sowie Abduktion nach Peirce in der Rechtsanwendung
  • Subsumtionsmodelle in der juristischen Methodenlehre nach Larenz vs. Zippelius
  • Juristische Subsumtion nach Regeln? (Neumann, Koch/Rüßmann)
  • Normenlogik nach Ota Weinberger und andere in der juristischen Literatur diskutierte formale Systeme
  • Begriff der Künstlichen Intelligenz: Symbolische KI vs. Mustererkennung (subsymbolische KI
  • Nicht alle Vögel fliegen: Können nichtmonotone Schlüsse und mathematische Logik co-existieren?
  • Chisholms Paradox: Die Grenzen der deontischen Logik als Modallogik
  • Die pragmatische Kuriosität („The pragmatic oddity“) deontischer Logiken
  • Wie lösen zeitgenössische Logiken deontische Paradoxien?
  • Vergleich von Modallogiken und normbasierten Logiken
  • Wie behandeln Logiken normative Konflikte?
  • Wie können Rechtsnormen im Computer repräsentiert werden? (Bsp. LegalRuleML)
  • Wie funktioniert eine Wissensdatenbank für juristische Normen? (Bsp. DAPRECO)

Die vollständige Ankündigung finden Sie hier.

WS 2021/22

Das Seminar wurde mit Unterstützung durch Prof. Dr. Alexander Steen – Institut für Mathematik und Informatik an der Universität Greifswald – und Max Rapp Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Michael Kohlhase, Wissensrepräsentation und Verarbeitung an der FAU, veranstaltet. Ziel des Seminars ist es, Studierenden einerseits juristische Argumentationen und Methoden und andererseits Aussagen-, Prädikaten- und deontische Logik näher zu bringen. In interdisziplinär aus Studierenden der Rechtswissenschaften, der Informatik, der linguistischen Informatik und der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften besetzten Teams soll eine juristische Falllösung möglichst genau und auch umfassend in Logik formalisiert werden, um dabei wichtige Erfahrungen zu sammeln. Dies soll unter Einsatz des Tools „NAI“ (The Normative Reasoner – siehe https://tutorial.normativeai.com/) erfolgen. Nach der Formalisierung der juristischen Falllösung kann mit Hilfe des Beweisers dieses Tools dann z.B. maschinell überprüft werden, ob die juristische Argumentation konsistent ist. Die Interpretation und Anwendung von Gesetzestexten auf einem konkreten Lebenssachverhalt erfordert von menschlichen Experten ein hohes Maß an Wissen, Erfahrung und die Fähigkeit zahlreiche kontextuelle Überlegungen anzustellen. Die Formalisierung und Automatisierung solch eines Prozesses in einem computergestützten Verfahren muss dies entsprechend reflektieren. Ausgehend von einer Fallstudie werden in dieser Veranstaltung erforderliche juridische Schritte der Rechtsanwendung identifiziert und verschiedenen Objekt- und Meta-Ebenen zugeordnet. Diese Zuordnung erlaubt eine Analysen und die Diskussion von Softwareanforderungen, die juristische Assistenzsysteme ganz allgemein erfüllen müssen, um bei juristischen Fallentscheidungen unterstützen zu können. Es handelt sich bei der den Studierenden gestellten Aufgabe um eine besonders schwierige, da verschiedene Disziplinen zusammengeführt werden müssen und ein Tool zum Einsatz kommt, welches derzeit auch noch weiterentwickelt wird. Daher werden die Teams bei der Arbeit über mehrere Tutorialveranstaltungen während der Bearbeitungszeit begleitet und angeleitet. Die Teams geben als Pro-/Seminararbeit ab: 1. Eine gemeinsam entwickelte juristische Falllösung (im Umfang, Inhalt und Form einer „klassischen“ juristische Hausarbeit/Seminararbeit entsprechend); 2. Eine gemeinsam erstellte Formalisierung dieser juristischen Falllösung im NAI-Tool; 3. Jeweils einen von jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin individuell erstellten Erfahrungsbericht. Schließlich werden all diese Ergebnisse in einer gemeinsamen Präsentation vorgestellt und das NAI-Tool mit der formalisierten Falllösung ausprobiert.

Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Wissenschaftstheorie wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.

Die Videos der Lehrveranstaltung finden Sie hier.

Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.

SS 2021
Pro-/Seminar

Das Pro-/Seminar fand als Zoom-Meeting statt.

Im Sommersemester 2021 habe ich ein Pro-/Seminar zum Recht der demokratischen Parlamentswahl veranstaltet.

Im Proseminar wurde in der ersten Stunde vermittelt, wie wissenschaftliches Arbeiten und klassisches juristisches Denken und Argumentieren funktioniert. Sodann geht es um Fragen des Wahlrechts.
Wie hat sich das Wahlrecht geschichtlich entwickelt und welche Wahlen gibt es für in Deutschland lebende Personen. Auch erfolgen vergleichende Untersuchungen verschiedener ausländischer Rechtsordnungen im Unterschied zur Deutschen Rechtsordnung, z.B. im Zusammenhang mit Fragen zur Möglichkeit von Stellvertretung im Wahlrecht oder im Zusammenhang mit verschiedenen Wahlaltersmindest-/höchstgrenzen. Neben materiellrechtlichen Fragen soll es auch um verschiedene Rechtsbehelfe gehen, die in der Deutschen Rechtsordnung zur Verfügung stehen, um Wahlen oder das Wahlrecht anzufechten. Schließlich soll ein Ausblick erfolgen auf etwaige technische Möglichkeiten (z.B. über Legal-Tech-Tools) demokratischer Teilhabe, sowie im Zusammenhang mit Demoskopischen, Soziologischen und Psychologischen Fragen. Am Ende der letzten Doppelstunde werden dann die Themen vergeben, wie z.B.

  • Das Wahlrecht in der Antike
  • Die Entwicklung des Wahlrechts in der Neuzeit (Vom Dreiklassenwahlrecht zum Wahlrecht ab Geburt?)
  • Vergleichende Darstellung von Europa-, Bundestags-, Bayerischer Landtags- und Kommunalwahl am Beispiel von BVerfG vom 15.4.2019 – 2 BvQ 22/19
  • Rechtsbehelfe bei der Europa-, Bundestags-, Bayerischer Landtags- und Kommunalwahl in vergleichender Darstellung
  • Rechtsvergleichende Untersuchungen zu Wahlaltersbegrenzungen in verschiedenen Rechtsordnungen
  • Rechtsvergleichende Untersuchungen zur Möglichkeit der Stellvertretung bei der Ausübung des Wahlrechts in verschiedenen Rechtsordnunge
  • Art 7 Bayerische Verfassung und Mindestalter für Grundrechts- sowie Wahlrechtsberechtigung
  • Wie erfolgt bei der Bundestagswahl die Auszählung? – Unterschiede D’Hondt-, Hare- Niemeyer-, Sainte-Laguë-Verfahren (Zähl- und Erfolgswert, Überhangmandate, Reformen)
  • Wahlrecht ab Geburt und Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Soziologische und Demoskopische Fragestellungen in der Diskussion um ein Wahlrecht ab Geburt bzw. um eine Herabsetzung des Wahlalters
  • Der Einfluss von Technik (z.B. (Social-) Bots) auf die politische Meinungsbildung/den Wahlkampf/das Wahlergebnis– USA? Fukushima?
  • Einsatz moderner Technik (Legal-Tech?) für Umfragen und für politische Teilhabe

Die Videos der Lehrveranstaltung finden Sie hier.

Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.

Tagung „Digitalisierung von Zivilprozess und Rechtsdurchsetzung“

Am 1. und 2. Juli 2021 fand die – von Prof. Dr. Axel Adrian und Dr. Martin Zwickel ausgerichtete – Tagung „Digitalisierung von Zivilprozess und Rechtsdurchsetzung“ an der FAU statt.

Das Programm finden Sie hier. Die Tagung behandelte in fünf Teilen zentrale Fragestellungen der Digitalisierung des Zivilprozesses und der Rechtsdurchsetzung und soll die bereits intensiv geführten Erörterungen der mit dem Diskussionspapier der Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses vorliegenden Ideen in mehrfacher Hinsicht erweitern:

Die rechtlichen Fragen wurden um die Expertise von Informatikern ergänzt und aus gemeinsamer Perspektive diskutiert.

An geeigneten Stellen fand eine praktische/interdisziplinäre Betrachtung bzw. Erweiterung der Vorschläge der Arbeitsgruppe, z.B. durch Einbeziehung von Kommunikationspsychologen, Gerichtsvollziehern und Akteuren der einvernehmlichen Streitbeilegung, statt.

Auch ein Blick auf für die Justiz zu diskutierende ähnliche Systeme, wie die automatische Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und die kommende Online-GmbH-Gründung, kann bei Fragen der Digitalisierung der Justiz hilfreich sein.

Ausländische Rechtsordnungen bieten oft reichhaltiges Anschauungsmaterial zu Einzelfragen der Digitalisierung des Zivilprozesses. Auch wenn eine unmittelbare Übernahme ausländischer Rechtsinstitute oft an Grenzen stößt, sollten rechtsvergleichende Erfahrungsberichte keinesfalls ausgeblendet werden.

Mein zusammenfassendes Résumé zur Tagung finden Sie hier.

Die Videos der Tagung finden Sie hier.

WS 2020/21

Das Pro-/Seminar fand als Zoom-Meeting statt.

In der Veranstaltung ging es thematisch beispielsweise darum, ob der Begriff des Arguments überhaupt definiert werden kann, ob man Kriterien für „gültige“ Argumente festlegen kann, ob „überzeugende“ von nur „überredenden“ Argumenten unterschieden werden können, etc. Schließlich werden auch philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und zur Erkenntnistheorie aufgezeigt. Wie haben sich z.B. die Kriterien wissenschaftlicher Prüfbarkeit ausgehend von der Intuition, über die Verifikation und Falsifikation bis hin zur Frage der Rationalität von Argumenten verändert? Am Ende wurden auch Bezüge zur symbolischen KI und zur Frage der Möglichkeit juristische Argumente mit Maschinen zu repräsentieren behandelt.

Die Videos der insgesamt 4 Doppelstunden finden Sie hier.

Die Folien zur Lehrveranstaltung finden Sie hier.

SS 2020

Die Vorlesung „KI und rechtliches Entscheiden“ fand als Zoom-Meeting statt. Als Gastredner haben referiert:

  • Martin Kurtze, Siemens AG
  • Hubertus Rust, Bayerisches Landesamt für Steuern
  • Dr. Tobias Wagner, DATEV eG

Die Videos der insgesamt 12 Doppelstunden der Veranstaltung finden Sie hier.

Die Folien zu der Veranstaltung finden Sie hier.

WS 2019/20
  • Proseminar: Rechtliche Aspekte eines Legal Tech Start-up-Unternehmens

Die Folien zu der Veranstaltung finden sie hier.

SS 2019
  • Vorlesung: Legal Tech

  • Legal Tech Labor
WS 2018/19
  • Proseminar: Legal-Tech, Rechtstheorie und Rechtspraxis
  • Urteilt bald der Richterautomat? – Interdisziplinäre Perspektiven auf „Legal Tech“

Friedrich-Alexander-Universität
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